hhtp://www.ulf-hartmann.de, "ulf hartmann", singer/songschreiber, singer/songwriter

liebe veranstalter,

liebe pressemenschen,

 

 

 

 

ich freue mich sehr über jeden auftrag und jede berichterstattung.

um ihnen und euch die sache zu vereinfachen und für alle, die so etwas erwarten, gibt es spezielles pressematerial zum download und kostenlosen abdruck. 

 

 

 

logopressebilder, infotexte, stagerider und ein plakat finden sie in der rubrik info & downloads

 

 

 

 

bei bedarf habe ich alles in einem pressekit zusammengestellt.

 

für veranstalter gibt´s auch zur vorab-information einen gastspielvertrag mit agb als muster zum download

 

für eine rückmeldung bei gebrauch bin ich sehr dankbar!

 

liebe grüße,

 

ulf hartmann

 

liebe veranstalter!

 

hier nun mein gastspielvertrag mit den gültigen agb im anhang als muster und zur vorab-information.

 

dieser vertrag ist für mich wichtig und als richtschnur zu betrachten. ich habe alle punkte nach bestem wissen und gewissen aufgenommen und bin überzeugt, einen fairen und angemessenen vorschlag erstellt zu haben.  

bitte nehmt kontakt mit mir auf, um eventuelle, einzelne unklarheiten zu besprechen.

wir finden auf jeden fall eine für alle seiten zufriedenstellende lösung!

Verwendung von Facebook Social PluginsMein Internetauftritt verwendet Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes "f" auf blauer/grauer Kachel oder ein "Daumen hoch"-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: http://developers.facebook.com/plugins.Wenn Sie eine Webseite meines Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand:Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls Sie kein Mitglied von Facebook sind, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php.Wenn Sie Facebookmitglied sind und nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt und mit Ihren bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen.Ebenfalls ist es möglich Facebook-Social-Plugins mit Add-ons für Ihren Browser zu blocken, zum Beispiel mit dem "Facebook Blocker". 

 

Google+

Erfassung und Weitergabe von Informationen:Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. Über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.

 

Twitter

 

Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., Twitter, Inc. 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion "Re-Tweet" werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen.Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy.Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unterhttp://twitter.com/account/settings ändern.

 

grundsätzlich ist es dir selbstverständlich freigestellt, die kosten selber zu tragen oder zum beispiel eine umlage bei den gästen zu machen.

 

es lässt sich durchaus rechtfertigen, dass man als gastgeber einer besonderen feier mit handgemachter live-musik – die für alle beteiligten ein genuss ist – von allen gästen eine beteiligung an den auslagen verlangt und ebenso einen anteil zur honorierung der künstlerischen darbietung.


über den daumen kannst du erfahrungsgemäß von deinen gästen den gegenwert eines angemessenen (geburtstags)geschenks oder den durchschnittlichem preis einer kinokarte plus popcorn und getränk (also mindestes 10 bis 15 Euro pro gast) erwarten und dies dann schon in der einladung erwähnen.



ulf hartmann Musiker Livemusik Singer Songwriter Braunschweig
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